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Verankern & Befestigen
Lasttragende Verbindungen
Heben & Abstützen
Fassadenbefestigungen & -verstärkungen
Industrietechnik
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Schienen & Schrauben & Zubehör
Verankerungen mit System
Halfen Detan Zug- und Druckstabsysteme
Halfen Detan Druck- und Zugstabsystem
  • Europäische Technische Bewertungen für die Stabsysteme Halfen Detan-S (Stahl) und Halfen Detan-D (Edelstahl)
  • Stabsysteme mit CE-Konformitätserklärung
  • Optimaler Korrosionsschutz insbesondere an Schlüsselflächen und Stabgewinden…
Halfen Balkonanschlüsse
Schraubanschlüsse
Bewehrungsanschlüsse
Fertigteilverbindungen
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Halfenschienen
Halfenschienen HTA-CE
  • Ideale Basis für montagefreundliche und justierbare Befestigungen in Beton
  • Mit Europäischer Technischer Bewertung (ETA), US-amerikanischer Zulassung (ICC-ES) und CABR-Zulassung in China
  • HTA-CE P Halfenschienen mit dem Plus an…
Gezahnte Halfenschienen
 HZA/HZS
  • Spezielle Verzahnung garantiert eine formschlüssige Lastaufnahme
  • Höchste Wirtschaftlichkeit bei Reihenbefestigungen
  • Warmgewalzte Profile dynamisch belastbar
Curtain Wall System
HCW-ED/EW Curtain Wall System für die Pfosten-Riegel-Fassade
  • Schnelle und sichere Befestigung mit sofortiger voller Lastaufnahme
  • Einfache Justierbarkeit in bis zu drei Richtungen
  • Hohe Tragfähigkeit
Halfenschienen zur Geländerbefestigung
Halfen Geländerbefestigung
  • Befestigung von Geländern in dünnen Stirnseiten der Balkonplatten
  • In Längen ab 10 cm lieferbar
Maueranschlussschienen
Maueranschluss-Systeme
  • Rationelle und bewährte Befestigungssysteme um bspw. Mauerwerk mittels Halfen Maueranschlussanker an Betonwänden und –stützen oder an Stahl- und Holzkonstruktionen anzuschließen
Halfenschienen zur Profilblechbefestigung
Halfen HTU Profilblech-Befestigungsschiene
  • Ideal zum Befestigen von Trapezblechen, Sandwich- und Kassettenprofilen mit gewindefurchenden Schrauben oder Bohrschrauben
  • Lastaufnahme sowohl in Quer- als auch in Zugrichtung möglich
  • Bauaufsichtlich zugelassen (abZ)
Kantenschutzwinkel
HKW Kantenschutzwinkel
  • Zum Schutz von Ecken und Kanten von Betonbauteilen
  • Erhältlich in feuerverzinktem Stahl oder Edelstahl
Zubehör Halfenschienen
 Zubehör Halfenschienen
  • Mit Halfen Originalzubehör ist eine leichte und schnelle Montage sichergestellt
  • Kompatibilität mit dem Halfen HTA & HZA Schienen-Systemen
  • Immer die wirtschaftlichste Lösung für Ihre Projekte
Allgemeines Zubehör
Allgemeines Zubehör
  • Volle Flexibilität bei der Positionierung und Dimensionierung der Verschraubung
  • Große Auswahl des Korrosionsschutzes für unterschiedliche Anforderungen
  • Abgestimmte Systemkomponenten
Montageschienen
Halfen Montageschienen
  • Die warmgewalzten HM-Montageschienen sind nach ETA-19/0438 europaweit zugelassen
  • Volle Flexibilität bei der Positionierung und Dimensionierung der Verschraubung
  • Große Auswahl des Korrosionsschutzes für unterschiedliche Anforderungen
Zubehör Montageschienen
Zubehör Montageschienen
  • Mit Halfen Originalzubehör ist eine leichte und schnelle Montage sichergestellt
  • Kompatibilität mit dem Halfen Montageschienen
  • Immer die wirtschaftlichste Lösung für Ihre Projekte
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Halfen Demu Hülsenanker
Halfen Demu Hülsenanker
  • Europäische Technische Bewertung
  • Punktuelle und dauerhafte Befestigung von Anbauteilen im Beton
  • Verschiedene Abmessungen und Ausführungsvarianten
TWS Hexagon Plattenanker
 Plattenanker
  • Sicherer, temporärer Ankerpunkt für Richtstützen zur Befestigung von Betonfertigteilen auf Bodenplatten
  • Geeignet für Windlasten und andere temporäre Lasten
  • Tulpenförmige Öffnung mit metrischem Gewinde ermöglicht eine einfache…
Dübelsysteme
Halfen Dübelsysteme
  • Wirtschaftliche, nachträgliche Befestigungssysteme
  • Für gerissenen und ungerissenen Beton
  • Für Mauerwerk
Produkte für den Aufzugsbau
 Aufzugsbau
  • Vorplanung und schnelle Montage
  • Sicherheit gegen Ermüdung
  • Hohe Qualität durch hochwertigen Stahl
Anschlagpunkte für die persönliche Schutzausrüstung
Anschlagpunkt für die persönliche Schutzausrüstung
  • CE-Kennzeichnung mit Europäischer Technischer Bewertung für den Halfen Demu Hülsenanker T-FIXX®
  • System trägt bis zu zwei Personen
  • Wirtschaftliche Lösung: einbetonierter T-FIXX® und wiederverwendbare Ringschraube
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HIT Anschlüsse Beton an Beton
 HIT–MVX: das symmetrische Anschlusselement für Kragbalkone
  • Wärmegedämmte Anschlüsse zur Verminderung von Wärmebrücken
  • Hervorragende Trittschalldämmwerte, höchste Feuerwiderstandsklasse REI 120 als Standard und Europäische Technische Bewertung ETA der Beton an Beton Anschlüsse
HIT Anschlüsse Stahl an Beton
Halfen HIT-HP SDV
  • Reduzieren Wärmebrücken auf ein Minimum und übertragen gleichzeitig hohe Lasten
HIT-PI Anschlüsse für das modulare Bauen
HIT-HP PI-B
  • Innovatives Konzept - Trockenverbindung von Fertigteilbalkonen
HIT Anschlüsse Beton an Holz
Halfen HIT-HP MVX-TS
  • TimXtend - modulare Balkonlösungen für den mehrgeschossigen Holzbau
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Bewehrungschraubanschluss HBS-05
HBS-05 Schraubanschlüsse
  • Optimale Lösungen für alle Verbindungen von Stahlbetonbauteilen
  • Nahezu jeder Bewehrungsstoß lässt sich durch die große Vielseitigkeit des HBS-05 herstellen
  • Höchste Duktilität – HBS-05-Seismic erfüllt die Anforderungen an zyklische…
Bewehrungschraubanschluss HSC
HSC Stud Connector
  • Mechanische Muffenverbindung für Betonstahl B500B von 10 bis 25 mm Durchmesser
  • Planungssicherheit und Flexibilität für universelle Anwendungen
  • Gut geeignet für Sanierung und Erweiterung
Stahlbauanschlüsse und Stahlkonsolen
HSCC Stahlkonsolen für den Stahlbauanschluss
  • Ein leistungsfähiges System zur Krafteinleitung in Betonbauteile
  • Vollwertiger Anschluss zur Aufnahme von Normal-, Querkräften und Biegemomenten
  • Langlebig durch optionalen Korrosionsschutz
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Bewehrungschraubanschluss HBS-05
HBS-05 Schraubanschlüsse
  • Optimale Lösungen für alle Verbindungen von Stahlbetonbauteilen
  • Nahezu jeder Bewehrungsstoß lässt sich durch die große Vielseitigkeit des HBS-05 herstellen
  • Höchste Duktilität – HBS-05-Seismic erfüllt die Anforderungen an zyklische…
Bewehrungschraubanschluss HSC
HSC Stud Connector
  • Mechanische Muffenverbindung für Betonstahl B500B von 10 bis 25 mm Durchmesser
  • Planungssicherheit und Flexibilität für universelle Anwendungen
  • Gut geeignet für Sanierung und Erweiterung
Bewehrungsanschluss MBT
MBT Bewehrungsanschluss
  • Mechanische Muffenverbindung für Betonstahl B500B von 10 bis 40 mm Durchmesser
  • Planungssicherheit und Flexibilität für universelle Anwendungen
  • Gut geeignet für Sanierung und Erweiterung
Rückbiegeanschlüsse
Rückbiegeanschluss
  • Zur rationellen Verbindung von Betonbauteilen
  • Formstabilität während des Betonierens durch stabiles Stahlprofil und Stahldeckel
  • Allgemein bauaufsichtlich zugelassen
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Fertigteilverbinder
HEK3 Fertigteilverbindung
  • Innovative und vielseitig einsetzbare Fertigteilverbindung
  • Die praktische Lösung für eine schnelle und wirtschaftliche Montage
Stützenschuhe
Stützenschuhe
  • Wirtschaftliche Montage
  • Effiziente Lösung für den Anschluss an Fundamente oder zur Stützenkopplung
  • Keine Montagestreben erforderlich
Loop Box
HLB Loop Box
  • Innovative und vielseitig einsetzbare Fertigteilverbindung
  • Die praktische Lösung für eine schnelle und wirtschaftliche Montage
Fertigteilanschluss
Fertigteilanschluss
  • Schnelle Montage auf der Baustelle
  • Passgenaue Justierung
  • Alle Komponenten im fertigen Zustand verdeckt
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Halfen Balkonanschlüsse
Schraubanschlüsse
Bewehrungsanschlüsse
Schalldämmprodukte
Schalldämmprodukte für das Treppenhaus
  • Anwendung für das gesamte Treppenhaus mit geraden Fertigteiltreppen und Ortbeton- oder Fertigteilpodesten​
  • Überragende Trittschalldämmwerte, geprüft nach DIN 7396​
  • Aus robusten Materialien und in hellgrauer Betonfarbe für einfache…
Fertigteilverbindungen
Durchstanz- und Querkraftbewehrung
Querkraftdorne
Querkraftdorne
  • Zur Übertragung von Querkräften in Bauwerksfugen
  • Zeitersparnis durch einfache Schalung und Einbau
  • Raumgewinn durch Verzicht auf Doppelstützen
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HIT Anschlüsse Beton an Beton
 HIT–MVX: das symmetrische Anschlusselement für Kragbalkone
  • Wärmegedämmte Anschlüsse zur Verminderung von Wärmebrücken
  • Hervorragende Trittschalldämmwerte, höchste Feuerwiderstandsklasse REI 120 als Standard und Europäische Technische Bewertung ETA der Beton an Beton Anschlüsse
HIT Anschlüsse Stahl an Beton
Halfen HIT-HP SDV
  • Reduzieren Wärmebrücken auf ein Minimum und übertragen gleichzeitig hohe Lasten
HIT-PI Trockene Verbindungen Beton an Beton
HIT-HP PI-B
  • Innovatives Konzept - Trockenverbindung von Fertigteilbalkonen
HIT Anschlüsse Beton an Holz (MVX-TS)
Halfen HIT-HP MVX-TS
  • TimXtend - modulare Balkonlösungen für den mehrgeschossigen Holzbau
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Bewehrungschraubanschluss HBS-05
HBS-05 Schraubanschlüsse
  • Optimale Lösungen für alle Verbindungen von Stahlbetonbauteilen
  • Nahezu jeder Bewehrungsstoß lässt sich durch die große Vielseitigkeit des HBS-05 herstellen
  • Höchste Duktilität – HBS-05-Seismic erfüllt die Anforderungen an zyklische…
Bewehrungschraubanschluss HSC
HSC Stud Connector
  • Mechanische Muffenverbindung für Betonstahl B500B von 10 bis 25 mm Durchmesser
  • Planungssicherheit und Flexibilität für universelle Anwendungen
  • Gut geeignet für Sanierung und Erweiterung
Stahlbauanschlüsse und Stahlkonsolen (HUC)
HSCC Stahlkonsolen für den Stahlbauanschluss
  • Ein leistungsfähiges System zur Krafteinleitung in Betonbauteile
  • Vollwertiger Anschluss zur Aufnahme von Normal-, Querkräften und Biegemomenten
  • Langlebig durch optionalen Korrosionsschutz
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Bewehrungschraubanschluss HBS-05
HBS-05 Schraubanschlüsse
  • Optimale Lösungen für alle Verbindungen von Stahlbetonbauteilen
  • Nahezu jeder Bewehrungsstoß lässt sich durch die große Vielseitigkeit des HBS-05 herstellen
  • Höchste Duktilität – HBS-05-Seismic erfüllt die Anforderungen an zyklische…
Bewehrungschraubanschluss HSC
HSC Stud Connector
  • Mechanische Muffenverbindung für Betonstahl B500B von 10 bis 25 mm Durchmesser
  • Planungssicherheit und Flexibilität für universelle Anwendungen
  • Gut geeignet für Sanierung und Erweiterung
Bewehrungsanschluss MBT
MBT Bewehrungsanschluss
  • Mechanische Muffenverbindung für Betonstahl B500B von 10 bis 40 mm Durchmesser
  • Planungssicherheit und Flexibilität für universelle Anwendungen
  • Gut geeignet für Sanierung und Erweiterung
Rückbiegeanschlüsse (HBT)
Rückbiegeanschluss
  • Zur rationellen Verbindung von Betonbauteilen
  • Formstabilität während des Betonierens durch stabiles Stahlprofil und Stahldeckel
  • Allgemein bauaufsichtlich zugelassen
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Fertigteilverbinder
HEK3 Fertigteilverbindung
  • Innovative und vielseitig einsetzbare Fertigteilverbindung
  • Die praktische Lösung für eine schnelle und wirtschaftliche Montage
Stützenschuhe
Stützenschuhe
  • Wirtschaftliche Montage
  • Effiziente Lösung für den Anschluss an Fundamente oder zur Stützenkopplung
  • Keine Montagestreben erforderlich
Loop Box
HLB Loop Box
  • Innovative und vielseitig einsetzbare Fertigteilverbindung
  • Die praktische Lösung für eine schnelle und wirtschaftliche Montage
Fertigteilanschluss
Fertigteilanschluss
  • Schnelle Montage auf der Baustelle
  • Passgenaue Justierung
  • Alle Komponenten im fertigen Zustand verdeckt
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Dübelleiste
Halfen HDB Dübelleiste
  • Einfache und schnelle Montage
  • Ideal für den Einbau von oben nach dem Verlegen der Flächenbewehrung
  • Bauaufsichtlich zugelassen
Dübelleiste für Querkraftbewehrung
Halfen HDB Dübelleiste
Durchstanzbewehrung für Bodenplatten und Fundamente
HDB-Z Durchstanzbewehrung für Bodenplatten und Fundamente
Durchstanzbewehrung für den Einbau in Elementdecken
HDB-Flex Durchstanzbewehrung für Elementdecken
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Halfen Deha Kugelkopfanker
Halfen Deha Kugelkopfanker
  • Umfangreiches Sortiment mit Zubehör für Fertigteile jeder Form und Größe
  • Lastklassen von 1,3 - 45,0
Halfen Frimeda Transportanker
Halfen Frimeda Transportanker TPA
  • Lastklassen von 1,25 - 26,0
  • Kein Verwechseln der Lastklassen möglich, denn es passt nur zusammen, was auch zusammengehört.
  • Aufstellanker zur Vermeidung von Betonkantenbruch
HD Hülsenanker
Halfen Hülsenanker
  • Hülsenanker mit erhöhten Lastklassen
  • 9 verschiedene Lastklassen von 1,3 bis 25,0
  • Leichte, aber robuste Abheber
HA Hülsenanker
Halfen Hülsenanker
  • Kostengünstige Abheber
  • Umfangreiches Sortiment an Ankertypen
  • Lastklassen von 0,5 – 12,5
Halfen Demu Hülsenanker
Halfen Demu Hülsenanker
  • Europäische Technische Bewertung
  • Punktuelle und dauerhafte Befestigung von Anbauteilen im Beton
  • Verschiedene Abmessungen und Ausführungsvarianten
TWS Hexagon Plattenanker
 Plattenanker
  • Sicherer, temporärer Ankerpunkt für Richtstützen zur Befestigung von Betonfertigteilen auf Bodenplatten
  • Geeignet für Windlasten und andere temporäre Lasten
  • Tulpenförmige Öffnung mit metrischem Gewinde ermöglicht eine einfache…
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Vorgehängte Betonfassade
Beton-Sandwichfassade
Verblendmauerwerk
Natursteinfassade
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Fassadenplattenanker-System SL30
Fassadenplattenanker-System SL30
  • Komplettes System bauaufsichtlich zugelassen
  • Einfache und schnelle Montage
  • Innovativ und leistungsstark
Fassadenplattenanker
Halfen Fassadenplattenanker
  • Einfache und schnelle Verankerung einer Beton-Fassadenplatte an einer Beton-Tragschicht
  • Laststufen von 5,0 bis 56 kN
  • Bauaufsichtlich zugelassen
Horizontalanker
HFV Verstifung mit DS Druckschraube
  • Verschiedene Varianten erhältlich
  • Justierbar
  • Montage auch von vorne bzw. außen möglich
Winkelplattenanker
Produktabbildung WPA-A WPA-B Winkelplattenanker
  • Wirtschaftliche Anwendung durch 6 verschiedene Laststufen
  • Für unterschiedliche Wandabstände geeignet
  • Hoher Korrosionsschutz durch Edelstahlausführung
Brüstungsplattenanker
BRA HTA-CE Brüstungsanker
  • Wirtschaftliche Anwendung durch 8 verschiedene Profilabmessungen
  • Für unterschiedliche Dämmschichtdicken geeignet
  • Hoher Korrosionsschutz durch Edelstahlausführung
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Drahtanker
Drahtanker
  • Leichte und schnelle Montage
  • Bauaufsichtlich zugelassenes, technisch ausgereiftes System
  • NEU: Halfen SPA-FLEX Sandwichplattenanker
Flachanker
Flachanker
  • Aufnahme hoher Kräfte
  • Auch für große Elementabmessungen
  • Bauaufsichtlich zugelassen
Fertigteilanschluss
Fertigteilanschluss
  • Schnelle Montage auf der Baustelle
  • Passgenaue Justierung
  • Alle Komponenten im fertigen Zustand verdeckt
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Konsolanker
HK5 Konsolanker
  • NEU: das hybride Befestigungssystem Modersohn® MK6 Konsolanker
  • Zugelassene und typengeprüfte Verankerung für Verblendmauerwerk
  • Komplettes Programm rund um das Verblendmauerwerk
Sturzeinbauteile
HTA-ES Fertigteilsturzabhängung
  • Ermöglicht justierbare Verankerung
  • Schnelle, kostensparende Montage
  • Lasteinleitung vom Verblendsturz in das Mauerwerk
Luftschichtanker
Luftschichtanker
  • Luftschichtanker werden verwendet um Windlasten, die auf die Verblendmauerwerksschale wirken, sicher in den Rohbau zu leiten
Gerüstanker
HGA Gerüstanker
  • Bemessen nach DIN 4426
  • Erfüllen die hohen Anforderungen und Sicherheitsstandards an eine dauerhafte Befestigung von Gerüsten
  • Nehmen Zug- und Druckkräfte und horizontale Querkräfte auf und leiten diese sicher an die tragende Innenschale…
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Natursteinanker
 Natursteinanker
  • Dreidimensional justierbare Befestigungen für Fassadenplatten aus Natur- bzw. Betonwerkstein
  • Auskragungen von 30-330 mm bei Belastbarkeit bis 1300 N als Standardausführung
  • Einsetzbar in horizontaler und vertikaler Fuge
Einmörtelanker
UMA Einmörtelanker
  • Justierbar in drei Richtungen
  • Zulässige Belastung bis 3960 N je nach Auskragung
  • Für Erdbebenregionen geeignet
Naturstein-Unterkonstruktionen
Halfen Unterkonstruktion
  • Montagefreundliches System
  • Überbrückt nicht tragfähigen Untergrund
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Montageschienen
Halfen Montageschienen
  • Die warmgewalzten HM-Montageschienen sind nach ETA-19/0438 europaweit zugelassen
  • Volle Flexibilität bei der Positionierung und Dimensionierung der Verschraubung
  • Große Auswahl des Korrosionsschutzes für unterschiedliche Anforderungen
Zubehör Montageschienen
Zubehör Montageschienen
  • Mit Halfen Originalzubehör ist eine leichte und schnelle Montage sichergestellt
  • Kompatibilität mit dem Halfen Montageschienen
  • Immer die wirtschaftlichste Lösung für Ihre Projekte
Modulare Rohrhalterungs-Systeme
Halfen Powerclick
  • Innovative Entwicklung für Rohrleitungsunterstützungen im industriellen Rohrleitungsbau
  • Beschleunigter Baufortschritt durch vormontierte Bauteile
  • Geringes Gewicht im Vergleich zum konventionellen Stahlbau bei gleichbleibender…
Zubehör Modulare Rohrhalterungs-Systeme von Leviat
Zubehör Modulare Rohrhalterungs-Systeme
  • Mit Halfen Original Zubehör ist eine leichte und schnelle Montage sichergestellt
  • Kompatibilität mit dem Halfen Powerclick System
  • Immer die wirtschaftlichste Lösung für Ihre Projekte
Allgemeines Zubehör
Allgemeines Zubehör
  • Volle Flexibilität bei der Positionierung und Dimensionierung der Verschraubung
  • Große Auswahl des Korrosionsschutzes für unterschiedliche Anforderungen
  • Abgestimmte Systemkomponenten
Dübelsysteme
Halfen Dübelsysteme
  • Wirtschaftliche, nachträgliche Befestigungssysteme
  • Für gerissenen und ungerissenen Beton
  • Für Mauerwerk
Halfenschienen
Halfenschienen HTA-CE
  • Ideale Basis für montagefreundliche und justierbare Befestigungen in Beton
  • Mit Europäischer Technischer Bewertung (ETA), US-amerikanischer Zulassung (ICC-ES) und CABR-Zulassung in China
  • HTA-CE P Halfenschienen mit dem Plus an…
Gezahnte Halfenschienen
 HZA/HZS
  • Spezielle Verzahnung garantiert eine formschlüssige Lastaufnahme
  • Höchste Wirtschaftlichkeit bei Reihenbefestigungen
  • Warmgewalzte Profile dynamisch belastbar
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Technische Dokumente
Software
BIM-Solutions
CAD-Bibliotheken
Videos
Ausschreibungstexte
FAQ
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Allgemeine Unterlagen
Allgemeine Produktinformationen
Technische Produktinformationen
Zulassungen
Typenprüfungen
Zertifikate
Arbeitsblätter
Bestellformulare
Montageanleitungen
Sicherheitsdatenblätter
EG-Konformitätserklärungen
Produktdeklarationen
Leistungserklärungen
Fachartikel
Qualität – QS-Zertifikat u. Ü-Zeichen
Nachhaltigkeit
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Bemessungsprogramme
Software-Registrierung
Halfen HIT-Calculator
Zurück
Halfen Powerclick-Tool für Intergraph Smart®3D
Halfen Powerclick-Tool für AVEVA E3D & PDMS
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2D/3D CAD-Bibliotheken - Powerclick PARTcommunity
CAD-Bibliotheken - AutoCAD
Revit - Leviat BIM Plugin
Allplan - Leviat BIM Plugin
Tekla - Leviat BIM Plugin and Tekla Warehouse
DigiPara® Liftdesigner
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News
Messen / Events
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Über Leviat
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Qualität – QS-Zertifikat u. Ü-Zeichen
Nachhaltigkeit
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Belgien | Français | Nederlands
China | 中文
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no
Norwegen | Norsk
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Schweiz | Deutsch | Français | Italiano
Spanien | Español
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Tschechien | Čeština
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Ungarn | Magyar
flag-uk
Vereinigtes Königreich | English
Österreich | Deutsch

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Leviat GesmbH


§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Leviat GesmbH (nachfolgend: „Leviat“, „wir“, „uns“) und ihren Kunden, wenn der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen (im Folgenden auch: „Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen sowie mit der Ware verbundene Serviceleistungen. Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen sowie die Erbringung von Serviceleistungen mit demselben Kunden, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
(3) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle schriftliche Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB.
(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind (zum Beispiel Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 2 Angebot, Vertragsschluss und Vertragsabwicklung
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (zum Beispiel Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben.
(2) Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot.
(3) Der Vertrag sowie sonstige Vereinbarungen und Garantieerklärungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung der Bestellung geschlossen.
(4) An allen von uns gefertigten Ausführungszeichnungen (z.B. Pläne, Skizzen, Statikunterlagen), seien diese auch angebots- und auftragsbezogen, behalten wir uns Eigentum- und Urheberrechte vor.
(5) In den Ausführungszeichnungen eventuell enthaltenes Know-how ist der Kunde nur berechtigt, zum vertraglich vorausgesetzten Zweck zu nutzen.
(6) Soweit wir Waren auf der Grundlage von durch den Kunden übermittelten Zeichnungen, Modellen, Mustern, Herstellungsanweisungen und/oder sonstige Bestellanlagen herstellen und liefern, leistet uns der Kunde dafür Gewähr, dass durch die Herstellung und Lieferung der bestellten Waren gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte nicht verletzt werden. Der Kunde verpflichtet sich, Leviat schad- und klaglos zu halten, sollten entgegen Satz 1 durch die Herstellung und Lieferung der Ware gewerbliche Schutzrechte beziehungsweise Urheberrechte Dritter verletzt werden. Sollten wir von einem Dritten wegen der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte in Anspruch genommen werden, sind wir gegenüber dem Kunden berechtigt, die Herstellung und Lieferung einzustellen und Ersatz der aufgewendeten Kosten zu verlangen, soweit uns der Kunde nicht innerhalb angemessener Frist die zur Vertragserfüllung durch die Leviat erforderlichen Rechte verschafft. Auch diesbezüglich gelten die unter § 3 Abs. 2 und § 4 enthaltenen Regelungen.
(7) Soweit nicht etwas Abweichendes schriftlich vereinbart ist, sind wir berechtigt, Modelle, Muster, Zeichnungen Herstellungsanweisungen und/oder sonstige Bestellanlagen sechs Monate nach Vertragsabwicklung zu vernichten.

§ 3 Lieferung, Lieferzeit, Annahmeverzug
(1) Die Lieferung erfolgt ab Werk (EXW gemäß Definition dieser Bestimmung in den Incoterms 2010). Erfüllungsort ist das Lager der Leviat, aus welchem die jeweilige Lieferung erfolgt. Die Kosten und das Risiko des Transportes trägt der Kunde. Für Daten geht die Gefahr des Untergangs bzw. der Veränderung derselben beim Download und beim Versand via Internet mit dem Überschreiten der Leviat Netzwerkschnittstelle auf den Kunden über.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Bereitstellung der Ware zum Transport ab unserem Werk auf den Kunden über.
(3) Leviat behält sich das Recht der Leistung in Teillieferungen vor. Bei Teillieferungen sind Teilabnahmen zulässig.
(4) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart beziehungsweise von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Lieferfristen und -termine sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Kunden.
(5) Lieferfristen und -termine verlängern sich – unbeschadet unserer Rechte aus Annahmeverzug – um den Zeitraum, für den wir an der Leistung gehindert sind, weil der Kunde uns gegenüber in Verzug ist oder seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt (zum Beispiel fehlende Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen, fehlende Übergabe der erforderlichen Ausführungsunterlagen oder fehlende Leistung der Anzahlung).
(6) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Als Fall der nicht zu vertretenden Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben (d.h. dass zwischen uns und unserem Zulieferer an dem Tag des Abschlusses des Vertrags mit dem Kunden ein Liefervertrag besteht, der uns in die Lage versetzt, den Kunden nach den üblichen Umständen zu erwartend mit gleicher Sicherheit zu beliefern wie uns versprochen) und gegenüber dem Kunden keine weiter gehende Liefergarantie übernommen haben. Unsere gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte sowie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt. Unberührt bleiben auch die Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden gemäß § 8 dieser AGB.
(8) Der Kunde ist verpflichtet, die von der Leviat zur Verfügung gestellten Lieferungen und Leistungen abzunehmen. Sofern Serviceleistungen vereinbart sind, gilt die Leistung zum frühesten der nachfolgenden Zeitpunkte als abgenommen: wenn die Abnahme vom Kunden oder dessen Endkunden bestätigt wird; wenn die mit der Serviceleistung verbundene Lieferung oder Leistung operativ beim Kunden oder dessen Endkunden in Betrieb genommen wurde; oder spätestens 4 Wochen nach erfolgter Serviceleistung.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gilt unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Preisliste. Die Preise verstehen sich in EURO ab Werk, zuzüglich Verpackung, und gesetzlicher Mehrwertsteuer.
(2) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug von Skonto zu begleichen. Zahlungen mit Scheck oder Wechsel akzeptieren wir nicht.
(3) Wir behalten uns das Recht vor, Vorauszahlung zu verlangen.
(4) Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit dem jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.
(5) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
(6) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

§ 5 Preisänderungsvorbehalt
(1) Die angegebenen Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
(2) Wir behalten uns das Recht vor, Preise angemessen anzupassen, sofern sich nach Vertragsabschluss wesentliche kostenrelevante Faktoren ändern. Dazu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, geopolitische Entwicklungen, Änderungen von Rohstoff‑, Energie‑, Transport‑ oder Einkaufskosten, währungsbedingte Schwankungen sowie behördliche oder gesetzliche Maßnahmen.
(3) Preisänderungen werden dem Vertragspartner unverzüglich bekannt gegeben und gelten nicht rückwirkend für bereits vollständig erfüllte Leistungen.
(4) Im Falle einer wesentlichen Preisänderung ist der Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Leistung noch nicht erbracht wurde und der Rücktritt unverzüglich nach Mitteilung der Preisänderung erklärt wird.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen hat der Kunde Vollstreckungsbeamte beziehungsweise andere Dritte auf unser Eigentum hinzuweisen. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
(3) Der Kunde ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Be- und Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei die Be- und Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung stets im Namen und im Auftrag für uns erfolgt. Bleibt bei einer Be- und Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt beziehungsweise in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in § 6 Abs. 2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Für diesen Fall behalten wir uns vor, die Einziehungsermächtigung des Kunden zu widerrufen und Dritten gegenüber die Abtretung offenzulegen.
(4) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten unserer Wahl in Gesamthöhe der Übersicherung freigeben.

§ 7 Mängelhaftung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Übernahme der Ware. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. § 924 ABGB findet keine Anwendung.
(2) Auftretende Mängel sind vom Vertragspartner unverzüglich, spezifiziert und schriftlich zu rügen.
(3) Der Kunde hat uns die beanstandete Sache zur Prüfung des Gewährleistungsanspruchs und allfälliger Behebung des Mangels zu übergeben. Tut er dies nicht, gelten unsere Pflichten aus der Gewährleistung als erloschen.

§ 8 Sonstige Haftung
(1) Zum Schadenersatz sind wir in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir ausschließlich für Personenschäden. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haften wir nicht.
(2) Die Haftung verjährt in 6 Monaten ab Kenntnis des Kunden von Schaden und Schädiger.

§ 9 Exportkontrollen
(1) Der Kunde hält alle einschlägigen Vorschriften, Regeln und Gesetze in Bezug auf Menschenrechte, Gesundheit, Sicherheit und Umwelt sowie Bestechungsbekämpfung, Korruptionsbekämpfung (einschließlich des UK Bribery Act und des US Foreign Corrupt Practices Act, sofern anwendbar), Sklavereibekämpfung, Wirtschaftssanktionen, Geldwäschebekämpfung und Handelssanktionsvorschriften der USA, der EU und des Vereinigten Königreichs ein.
(2) Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Waren zu keinem Zeitpunkt direkt oder indirekt in einer Weise exportiert, importiert, verkauft, übertragen, abgetreten oder anderweitig veräußert werden, die zu einer Nichteinhaltung der genannten Gesetze und Vorschriften führt.
(3) Der Kunde entschädigt LEVIAT für alle Kosten, Schäden und/oder Verluste, die sich aus einem festgestellten Verstoß gegen diese Klausel [§8] ergeben.
(4) Leviat ist berechtigt, den betreffenden Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen, wenn der Kunde gegen diese Klausel verstößt.

§ 10 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Auf alle vertraglichen Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
(2) Zur Entscheidung aller aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten – einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen – wird die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich in Betracht kommenden Gerichte am Sitz der Leviat in Wien vereinbart.

§ 11 Sonstiges
(1) Wir weisen darauf hin, dass personenbezogene Daten unserer Geschäftspartner und Interessenten im Sinne der DSGVO bei uns gespeichert werden.
(2) Die mit der Durchführung der Fremdüberwachung für bauamtlich zugelassene Waren beauftragte oberste Bauaufsichtsbehörde und/oder eine von ihr bestimmte Stelle ist berechtigt, jederzeit während der Betriebsstunden unangemeldet die Betriebs-, Lagerräume und Baustellen des Käufers zu betreten und die im Zusammenhang mit der Überprüfung des Überwachungsgegenstandes erforderlichen Handlungen vorzunehmen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien bereits jetzt, in Verhandlungen einzutreten, die zum Ziel haben, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, die dem am nächsten kommt, was die Parteien mit der bisherigen Bestimmung wirtschaftlich gewollt haben.
(4) Die jeweils verbindliche Fassung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auf unseren Internetseiten halfen.at und ancon.at einseh- und ausdruckbar.

 

[Stand der AGB: April 2026]